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Sicherheit und Umwelt

Verkehrswesen (Parking Enforcement and Special Permits)

Das Verkehrswesen umfasst Hilfeleistung, Instruktion und Beratung für die Verkehrsteilnehmenden der UZH.

Verzeigungen (Umtriebsentschädigung)

Sicherheit und Umwelt kontrolliert gemäss ihrem Leistungsauftrag die Parkierungsflächen und Parkplätze der Universität Zürich. Aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen sind dabei zwei Verfahren zu unterscheiden:

  1. OBV-Verfahren: Es werden im Auftrag der Kantonspolizei Zürich Übertretungen der Strassenverkehrsvorschriften als Ordnungsbussen geahndet (OBV: Ordnungsbussen-Verordnung). Dieses Verfahren wird ausschliesslich auf dem Areal und Parkplätzen der Universität Zürich-Irchel und des Tierspitals angewendet.
  2. Gerichtliches Verbot: Es wird aufgrund einer "Widerhandlung gegen das gerichtliche Verbot" verzeigt, bzw. eine Umtriebsentschädigung verlangt. Dieses Verfahren wird vor allem auf dem Areal und den Parkplätzen der Universität Zürich-Zentrum und bei den diversen Aussenliegenschaften angwewendet.

Einsprachen

  • OBV-Verfahren: Allfällige Einsprachen der Verzeigten müssen zuhanden der Kantonspolizei Zürich eingereicht werden.
  • Gerichtliches Verbot: Allfällige Einsprachen der Verzeigten müssen schriftlich (verkehrswesen@su.uzh.ch) zuhanden des Fachstellenleiters "Security und Verkehrswesen", Abt. Sicherheit und Umwelt, Univerisät Zürich eingereicht werden.

Erteilung von Parkbewilligungen für die ganze Universität Zürich:

Parkplatzverwaltung der UZH

Weiterführende Informationen

Kontakt

Zuständig für Verzeigungen (Bussen)

René Zimmermann

Stellvertretung

Renato Müller

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