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An der Universität Zürich sind über 60 Labors oder Anlagen im Besitz einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung. Sicherheit und Umwelt hält die Aufsicht zuhanden des Bundesamts für Gesundheit (BAG) über alle Arbeiten mit ionisierender Strahlung. Er berät und unterstützt alle Benutzer von A - Z. Sämtliche Anmeldungen werden über Sicherheit und Umwelt an die Aufsichtsbehörde geleitet, oder von dieser gemeldet.
Im Ereignisfall hat der Diensthabende des Sicherheitsdienstpiketts, gemäss Sicherheitsdispositiv Weisungsbefugnis, als Einsatzleiter gegenüber universitätsinternen und externen Stellen. Dies gilt bis zum Eintreffen einer Person mit höherer Weisungskompetenz (Krisenstab der Universität, Wehrdienste).