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Gemäss der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GGBV ist jede Unternehmung (jede natürliche oder juristische Person, jeder Zusammenschluss von Personen, ohne Rechtspersönlichkeit sowie jede staatliche Einrichtung) die gefährliche Güter transportiert, versendet oder empfängt verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu ernennen und ausbilden zu lassen.
Dieser ist für den ganzen Betrieb verantwortlich für die Einhaltung der Transportvorschriften nach ADR/SDR, welche zum Ziel haben Unfälle mit gefährlichen Stoffen jeder Art beim Transport zu vermeiden.
Die Universität Zürich hat seit dem 25. März 2003 in der Fachstelle Sicherheit und Umwelt einen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten.
Auch der universitätsinterne Transport von Gefahrgut unterliegt den Vorschriften des ADR/SDR sobald er über öffentlichen Grund erfolgt. Bitte nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.
1000-Punkteregel MB T3 (PDF, 74 KB)
Sicherung des Transports gefährlicher Güter MB T1 (PDF, 114 KB)
Beförderung gefährliche Güter im UZH-Shuttel (PDF, 87 KB)
MB B9 Transport infektioese Agenzien (PDF, 1 MB)
MB B9 Transport infectious biological agents and organisms (PDF, 1 MB)
MB B9a Versand/Transport von gentechnisch veränderten Nager (PDF, 331 KB)
MB B9a Shipping/transport of genetically modified rodents (PDF, 227 KB)
MB B9b Transport/Versand von mit pathogenen Organismen infizierten Nagern (PDF, 719 KB)
MB B9b Transportation/shipping of rodents infected with pathogenic organisms (PDF, 179 KB)
Beachten Sie bezüglich Transport und Umgang mit Flüssigstickstoff auch die separaten Merkblätter zum sicheren Umgang mit Flüssigstickstoff.
Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS):
Transport of biological substances
Transport, Export und Import von biologischen Substanzen, die pathogene oder gentechnisch veränderte Organismen enhalten oder aus diesen bestehen.Transport Biologisches Proben
Das Gerät/die Anlage wurde vollständig dekontaminiert und/oder desinfiziert. Es besteht keine Gefährdung für Dritte
Jedem Auftrag (für Wartung, Reparatur, Entsorgung) an die Betriebsdienste der UZH ist eine ausgefüllte Unbedenklichkeitserklärung beizulegen.
Unbedenklichkeitserklärung zu Geräte und Zustandserklärung zu Geräte (PDF, 57 KB)
Clearance Declaration for Devices and Installations in Research Areas at UZH (PDF, 53 KB)
Das Gerät/die Anlage konnte nicht vollständig dekontaminiert und/oder desinfiziert werden. Eine Gefährdung für Dritte kann nicht ausgeschlossen werden
Bitte füllen Sie die Zustandserklärung vollständig aus. Befestigen Sie das unterzeichnete Formular am Gerät und senden Sie es zusätzlich per Mail an: info@su.uzh.ch. Sicherheit und Umwelt wird Sie nach Erhalt der Angaben kontaktieren.
Zustandserklärung (PDF, 70 KB)
Condition Declaration for Devices/Installations in Research Areas at UZH (PDF, 70 KB)